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Informationen für Spenderinnen
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SAMENBANK

Der Stand der Technik vor einigen Jahren machte es wesentlich häufiger notwendig, auf Samen von der Samenbank zurückzugreifen. Dank der Einführung der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) vor etwas mehr als 10 Jahren ist ihre Verwendung zurückgegangen. Trotzdem gibt es noch Fälle, in denen wir selbst im Rahmen einer Hodenbiopsie keine Spermatozoiden finden können. Bei einer In-vitro-Befruchtung kommt es manchmal auch vor, dass die Spermatozoiden, wenngleich ausreichend vorhanden, für den vorgesehenen Zweck nicht verwendbar sind. In solchen Fällen müssen wir auf die Samenprobe eines Spenders zurückgreifen. Zu diesem Zweck haben wir unsere eigene Samenbank. Dort werden die von männlichen Personen stammenden Samenproben für ihren Einsatz zu Fortpflanzungszwecken eingefroren und aufbewahrt.

Die Merkmale, die ein Spender aufweisen muss, sind gesetzlich geregelt. Im Gesetz ist festgelegt, dass an die gespendete Samenprobe höhere Qualitätsanforderungen gestellt werden als an andere Arten von Proben. Die Spender müssen volljährig sein und anhand ihrer persönlichen und familiären Vorgeschichte nachweisen, dass sie niemals an einer Infektionskrankheit oder sonstigen Krankheit litten. Sie müssen sich ebenfalls einer ganzen Reihe gesetzlich vorgeschriebener Analysen unterziehen, um zu gewährleisten, dass sie an keiner Krankheit leiden, die einer Spende entgegensteht. Außerdem wird die Samenspende nicht verwendet, solange der Spender die Analysen nicht sechs Monate später noch einmal durchgeführt hat. Nur wenn die Analysen normal ausfallen, wird die Probe als Spende freigegeben.

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Samenspende in Spanien anonym sein muss. Das heißt, dass weder der Spender Daten des Paares oder der Frau erfahren darf, die die Spende erhält, noch das betroffene Paar oder die betroffene Frau Daten des Spenders. Die Spende muss uneigennützig erfolgen, wenngleich eine symbolische Aufwandsentschädigung für den Spender erlaubt ist.
Um den idealen Spender für den jeweiligen Fall auszuwählen, werden in erster Linie die Blutgruppe und der Rhesusfaktor herangezogen. Ebenso das körperliche Profil des Spenders, um eine größtmögliche körperliche Ähnlichkeit zwischen den Eltern und dem Kind zu erzielen.

Es sollte noch darauf hingewiesen werden, dass es für die Spender eine Höchstgrenze gibt. Die gesetzlich vorgesehene Höchstgrenze sind sechs Schwangerschaften. Sobald der Spender für sechs Schwangerschaften verantwortlich zeichnet, können seine Spenden nicht mehr verwendet werden.

Wir hoffen, dass wir Ihre möglichen Fragen zur Samenbank damit geklärt haben. Wenn Sie dennoch weitere Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit einem unserer Zentren in Verbindung.



 
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