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ALLEIN STEHENDE FRAUEN

Nach der spanischen Gesetzgebung hat jede Frau, unabhängig davon, ob sie einen Partner hat oder nicht, das Recht, eine Technik der medizinisch unterstützten Fortpflanzung in Anspruch zu nehmen. Partnerlose Frauen, die sich ein Kind wünschen, können deshalb auf die Samenprobe eines Spenders zurückgreifen, um die Schwangerschaft zu erreichen.

Die Merkmale, die ein Spender aufweisen muss, sind gesetzlich geregelt. Zunächst einmal muss die gespendete Samenprobe sogar ein noch höheres Qualitätsniveau aufweisen als andere Arten von Proben. Die Spender müssen volljährig sein und anhand ihrer persönlichen und familiären Vorgeschichte nachweisen, dass sie niemals an einer Infektionskrankheit oder sonstigen Krankheit litten. Sie müssen sich ebenfalls einer ganzen Reihe gesetzlich vorgeschriebener Analysen unterziehen, um zu gewährleisten, dass sie an keiner Krankheit leiden, die einer Spende entgegensteht. Außerdem wird die Samenspende nicht verwendet, solange der Spender die Analysen nicht sechs Monate später noch einmal durchgeführt hat. Nur wenn die Analysen normal ausfallen, wird die Probe als Spende freigegeben.

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Samenspende in Spanien anonym sein muss. Das heißt, dass weder der Spender Daten der Frau erfahren darf, die die Spende erhält, noch die betroffene Frau Daten des Spenders. Auch muss die Spende uneigennützig erfolgen, wenngleich eine Aufwandsentschädigung für den Spender erlaubt ist.

Um den idealen Spender für den jeweiligen Fall auszuwählen, werden in erster Linie die Blutgruppe und der Rhesusfaktor herangezogen. Auch bestimmte körperliche Merkmale werden berücksichtigt, um eine größtmögliche körperliche Ähnlichkeit zwischen den Eltern und dem Kind zu erzielen.

Es sollte noch darauf hingewiesen werden, dass es für die Spender eine Höchstgrenze gibt. Die gesetzlich vorgesehene Höchstgrenze sind sechs Schwangerschaften. Sobald der Spender für sechs Schwangerschaften verantwortlich zeichnet, können seine Spenden nicht mehr verwendet werden.

Es muss jedoch in jedem einzelnen Fall entschieden werden, welches die beste Technik der medizinisch unterstützten Fortpflanzung ist. Zu diesem Zweck muss bei jeder Frau, die uns aufsucht, eine vorherige Beurteilung gemäß ihren Merkmalen vorgenommen werden. In vielen Fällen wird die Behandlung nur in der künstlichen Befruchtung bestehen und eine Vorbehandlung nicht erforderlich sein.

Wir hoffen, Ihre möglichen Fragen damit geklärt zu haben. Wenn Sie dennoch weitere Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit einem unserer Zentren in Verbindung.


 
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